Monika Czack
Diplom Psychologin
Psychologische Psychotherapeutin
Jeder Patient/in hat ein Anrecht auf einen zeitnahen Therapieplatz. Im Erstattungsverfahren können alle gesetzlichen Krankenkassen außervertragliche Psychotherapien genehmigen. Dazu wendet sich der Patient an seine jeweilige Krankenkasse, betont die Dringlichkeit der Behandlung und muss ggf. 5-10 schriftliche Absagen von Psychotherapeuten/-innen sammeln, die innerhalb der nächsten Monate keinen Psychotherapieplatz anbieten können. Dann ist die Krankenkasse fast immer dazu bereit, die Kosten der Psychotherapie im Erstattungsverfahren zu übernehmen.